Die Schemering aus dem Münsterland
Die Familie stammt aus Schöppingen. Stammvater Peter heiratete
eine Krefting. Von ihren vier Kindern sind nur Wolter, der Mundschenk des
Wiedertäuferkönigs Johann von Leyden, und Engelbert namentlich
bekannt. Ein Bruder "kam nach Schöppingen zurück und gründete
dort eine Familie. Ein von Schöppingen gebürtiger Georg [Jürgen]
Schemering war seit 1571 Kanoniker in Horstmar und hatte im Jahre 1604
von einer Konkubine drei Kinder, ein Mädchen und zwei Jungen."
Matthias Schemmerinck wird [vor dem 16. Nov. 1532] neben Pastor in
Leer Albert Schroders, Everwin de Lenepp und Pastor Baldewin de Stenfordia
zum Testamentsvollstrecker eingesetzt, wie aus einer im Fürstlichen
Archiv zu Burgsteinfurt befindlichen Testamentsurkunde hervorgeht .
Ein Peter Schemmering heiratete zu Münster 3.12.1587 Margreta
Goke von Emsdetten, die dadurch das Bürgerrecht gewann (Bürgen
waren Johann tor Fuchten und Herman to der Lacke). Eine alleinstehende
Margareta Schemmering aus Ottmarsbocholt erwarb das Bürgerrecht von
Münster am 4.7.1622. Als Bürgen werden verzeichnet Hermannus
Heerde und Henrich zum Schlade.
Marie Schemeringh, # Dykhausen 26.8.1618, war entweder die Frau oder
die Tochter eines Schemering.
I. Generation
Peter Schemering (Schemerinck)
1533 in Schöppinger Schatzungsliste genannt.
Besaß (wie auch Johann Krechting) ein Haus in Schöppingen,
das er im Februar 1535 verlassen mußte und das 1536 verkauft wurde.
Richtete ein Gnadengesuch an den Bischof von Münster für
seine Söhne Wolter und Engelbert sowie zwei weitere Kinder aus der
Zeit nach der Eroberung Münsters. Eines der vier Kinder kam nach Schöppingen
zurück und gründete dort eine Familie.
oo
Kunna Krechting
* Schöppingen
Schwester Hinrich Krechtings, des Kanzlers der Wiedertäufer, wahrscheinlich
älteste Tochter von Engelbert Krechting Im Jahre 1535 4 Kinder Schemering:
1. Wolter
2. Engelbert
3. N.N.
4. N.N.
II. Generation
Sohn von Peter Schemering und Kunna Krechting:
Wolter Schemering
(* Schöppingen?, # Dykhausen/Herrlichkeit Gödens 5.4.1579)
I.oo
Maria von Galen
+ Gödens 1563
(verwandt mit Anna Jüchter (+29.7.1567
Loppersum),
oo Aepke Beninga (+22.3.1566 Loppersum),
Hofdame der ostfriesischen Gräfin
Anna, geb. Gräfin v. Oldenburg.
Möglicherweise war Maria von Galen
verwandt mit dem Kaiserl. Notar Antonius von Galen,
der 1559 in unserer Region beurkundete.)
Kinder:
1. Anna
2. Peter
3. Haro
4. Hilberich
5. Johann
II.oo Gesche N.N.
+ Dykhausen? 1579 oder nach 1593?
(keine Kinder)
Wolter Schemering war Notar, Mundschenk der Wiedertäuferkönigs
Jan van Leyden, Sekretär des Häuptlings von Gödens.
Er hat wohl höhere Bildung erhalten, denn er beurkundet 8.6.1532
als münsterischer Kleriker und Notar eine Belehnung Johann von Asbecks
mit dem Hof Morbeck in Legden, und er arbeitete als Sekretär seines
Onkels, des Gografen zum Sandwelle Hinrich Krechting, des späteren
Kanzlers der Wiedertäufer.
1535 Mundschenk des "Königs" Johann Bockelson während der
Wiedertäuferherrschaft in Münster (Bruder Engelbert war Vorschneider
der "0bersten Königin Divara").
Die Wiedertäufer hatten nach Eroberung der Stadt mit schwersten
Strafen zu rechnen und suchten daher in weniger gefährdete Gebiete
zu flüchten. Kaiser Karl V. hatte schon 1529 die bisherigen Gesetze
verschärft; "wir ... wollen, das alle und yede Wydertauffer, und Wydergetaufften,
Mann und Weybspersonen, verstendigs Alters von natürlichem Leben zum
Todte, mit dem Feuer, Schwerdt, oder dergleychen nach Gelegenheit, der
Personen, one Vorgehend der geystlichen Richter Inquisition, gericht und
gepracht werden, und sollen derselben, Fürprediger, Heüptsecher,
Landtlauffer unnd auffrürische, Aufwigler, des berurten Lasters des
Wydertauffs, auch die darauff beharrn, und die jhenen so zum andere Male
umbgefallen, hierin keins wegs begnadet [werden]..."
Seit 1537 mit seiner Familie in Gödens, in Diensten des Häuptlings
Haro von Gödens, führte er das Gödenser Heuerprotokoll.
"Am 8. Dezember 1537 überläßt ihm der Häuptling ...
für seine Dienste eine Warf mit 6 Grasen Landes und 6 Meiermath Wiesen.
Im Jahr darauf erhält er noch dazu "eyne engelsche Kledinge, 2 Par
Hasen (=Strümpfe), 2 Wanboße", 1 P. Stiefel und 1 P. Schuhe.
Das Wohnhaus zu der Landstelle Cat. No. 72 ist heute noch vorhanden,
es liegt an der Gödenser Straße nördlich der Ortschaft
Gödens an der linken Seite ca. 200 m vor Dykhausen . Nach Wolter Schemerings
Tode übernahm sein Sohn Johann, der Gerichtsverwalter von Gödens,
die Stelle, er verpachtete sie seit 1606. 1619 erscheint Haitet Schemering
als letzte Besitzerin [?] dieses Namens. 1636-1657 wohnte der Landrichter
Dr. Dorotheus Bolmeyer auf der Stelle, die deshalb Doctors Plaats genannt
wurde.
Es ist möglich, daß Wolter Schemering seine Aufnahme in
Gödens der Fürsprache von Verwandten seiner Frau zu verdanken
hatte. Er war in I. Ehe verheiratet mit Maria von Galen. Diese stand
in verwandtschaftlicher Beziehung zu einer Hofdame der Gräfin Anna
von Ostfriesland, Anna Jüchter, die mit dem Häuptling Aepke Beninga
(1566) zu Loppersum verheiratet war." .
"Mit Wolter Schemering und Hinrich Krechting kamen kurz vor der bevorstehenden
Eindeichungsmaßnahme zwei führende Persönlichkeiten aus
Westfalens Hauptstadt an das Schwarze Brack. Als ausgebildete Juristen
übten sie hier großen Einfluß auf die Junkerfamilie und
auch die Bevölkerung aus. Ihrem Wirken ist es mit Sicherheit zu verdanken,
daß weitere Taufgesinnte aus Westfalen und vor allem den Niederlanden
hier angesiedelt wurden, um mit ihren großen Erfahrungen beim Deichbau
mitanzupacken," so urteilt einer der Mitherausgeber einer kürzlich
erschienenen Jubiläumsschrift zum 450jährigen Bestehen des Fleckens
Neustadtgödens . Die Häuptlingswitwe Hebrich, Schwester des Häuptlings
Tido von In- und Kniphausen, leitete seit 1544 eine großangelegte
Neulandgewinnung ein, wobei die Niederländer, die hier Aufnahme gefunden
hatten, ihre Erfahrungen im Deichbau einbringen konnten; sie siedelten
sich um den Sielhafen herum an, und diese Ansiedlung war die Keimzelle
für Neustadtgödens. Wolter Schemering diente nach dem Tode Haros
auch der Häuptlingswitwe Hebrich weiter als Sekretär. "Nach Hebrich
regierte für zwei Jahre bis 1552 ihr junger Sohn Edo Boing. Kurz vor
seinem Tode setzte er seine älteste Schwester Hyma als Erbin für
die Herrlichkeit Gödens ein." Wolter Schemering wird 1552 als
"Schreiber" in diesem Testament des Häuptlings Edo Boings von Oldersum
und Gödens genannt. Hyma verstarb 1557, ihre jüngere Schwester
Almuth, verheiratet mit Johann von Oldebokum, trat das Erbe an. "In
den klugen Ratgebern und ehemaligen Wiedertäufern Wolter Schemering,
Hinrich Krechting sowie Dr. Gerhard Westerburg, aus Köln gebürtig,
dem 1. Prediger in Dykhausen, hatten Hebrich von Gödens und Johann
von Oldebokum vorbildliche, erfahrene und integre Persönlichkeiten,
die aufgrund ihrer Welterfahrung tatkräftig den Aufbau Neustadtgödens
vorantreiben konnten. In Zusammenarbeit mit Tido von Kniphausen, dem Bruder
von Hebrich, verstanden sie es, in kurzer Zeit den neuen Sielhafen nach
niederländischem Vorbild aufzubauen... Die Toleranz des Hauses Gödens
ermöglichte es, daß sich Reformierte, Lutheraner und Katholiken
neben Mennoniten und Juden hier ansiedeln konnten. Auf engstem Raum lebten
sie friedlich zusammen. Eigene Gotteshäuser zu bauen, wurde ihnen
in den ersten 150 Jahren seit der Gründung jedoch verwehrt. Bei der
für die Herrlichkeit Gödens allein zuständigen reformierten
Kirche in Dykhausen mußten sie alle kirchlichen Amtshandlungen, wie
Taufen, Eheschließungen und Begräbnisse ausführen lassen.
(Mit Ausnahme der Juden). Ihre Gottesdienste durften sie nur in Privathäusern
abhalten..."
Mit dem Häuptling Edo Boings von Oldersum und Gödens, Sohn
des Drosten von Jever, Boing von Oldersum, verband Wolter Schemering ein
vertrauensvolles Verhältnis. Edo nennt ihn seinen leven Schriver und
erklärt in dem von ihm am 25.2.1552 auf der Burg Gödens aufgesetzten
Testament:
"...Meine Schulde hebbe ick meinem Schriver [Wolter Schemering] toerkennen
geven und begere dat die betalt werden. Ock begeren ich dat alle dat gene
dat meinem leven Schriver Wolter van meiner leven Moder vor seinen treuen
Dennst ist togesagt und ich ock mit miner eigen Hantschrift sulvest em
vertecket [ihm zugesagt] und bestediget [versprochen] hebbe, dat dat sulvige
em geholden werde tydt lanck synes Levens, und so he afflyffig wurde [stürbe]
dat als dan, sy-ner Kinder einer in sine Stede mochten angenomen
werden und dat Landt umb eine tymelike Hur [gegen angemessene Heuer] gebruken
und beger dat Wolter vortan bei miner lever Moder und Susteren dat beste
wie bißher doen wolde..."
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