Die Schemering aus dem Münsterland

Die Familie stammt aus Schöppingen. Stammvater Peter heiratete eine Krefting. Von ihren vier Kindern sind nur Wolter, der Mundschenk des Wiedertäuferkönigs Johann von Leyden, und Engelbert namentlich bekannt. Ein Bruder "kam nach Schöppingen zurück und gründete dort eine Familie. Ein von Schöppingen gebürtiger Georg [Jürgen] Schemering war seit 1571 Kanoniker in Horstmar und hatte im Jahre 1604 von einer Konkubine drei Kinder, ein Mädchen und zwei Jungen."
Matthias Schemmerinck wird [vor dem 16. Nov. 1532] neben Pastor in Leer Albert Schroders, Everwin de Lenepp und Pastor Baldewin de Stenfordia zum Testamentsvollstrecker eingesetzt, wie aus einer im Fürstlichen Archiv zu Burgsteinfurt befindlichen Testamentsurkunde hervorgeht .
Ein Peter Schemmering heiratete zu Münster 3.12.1587 Margreta Goke von Emsdetten, die dadurch das Bürgerrecht gewann  (Bürgen waren Johann tor Fuchten und Herman to der Lacke). Eine alleinstehende Margareta Schemmering aus Ottmarsbocholt erwarb das Bürgerrecht von Münster am 4.7.1622. Als Bürgen werden verzeichnet Hermannus Heerde und Henrich zum Schlade.

Marie Schemeringh, # Dykhausen 26.8.1618, war entweder die Frau oder die Tochter eines Schemering.
 

                                                                      I. Generation
Peter Schemering (Schemerinck)
1533 in Schöppinger Schatzungsliste genannt.
Besaß (wie auch Johann Krechting) ein Haus in Schöppingen, das er im Februar 1535 verlassen mußte und das 1536 verkauft wurde.
Richtete ein Gnadengesuch  an den Bischof von Münster für seine Söhne Wolter und Engelbert sowie zwei weitere Kinder aus der Zeit nach der Eroberung Münsters. Eines der vier Kinder kam nach Schöppingen zurück und gründete dort eine Familie.

oo
Kunna Krechting
* Schöppingen
Schwester Hinrich Krechtings, des Kanzlers der Wiedertäufer, wahrscheinlich älteste Tochter von Engelbert Krechting Im Jahre 1535 4 Kinder Schemering:
      1. Wolter
      2. Engelbert
      3. N.N.
      4. N.N.
 

                                                                    II. Generation

Sohn von Peter Schemering und Kunna Krechting:
Wolter Schemering
(* Schöppingen?, # Dykhausen/Herrlichkeit Gödens 5.4.1579)
      I.oo
      Maria von Galen
      + Gödens 1563
      (verwandt mit Anna Jüchter (+29.7.1567 Loppersum), oo Aepke Beninga (+22.3.1566 Loppersum),
      Hofdame der ostfriesischen Gräfin Anna, geb. Gräfin v. Oldenburg.
      Möglicherweise war Maria von Galen verwandt mit dem Kaiserl. Notar Antonius von Galen,
      der 1559 in unserer Region beurkundete.)
      Kinder:  1. Anna
                    2. Peter
                    3. Haro
                    4. Hilberich
                    5. Johann

      II.oo Gesche N.N.
      + Dykhausen? 1579 oder nach 1593?
      (keine Kinder)

Wolter Schemering war Notar, Mundschenk der Wiedertäuferkönigs Jan van Leyden, Sekretär des Häuptlings von Gödens.
Er hat wohl höhere Bildung erhalten, denn er beurkundet 8.6.1532 als münsterischer Kleriker und Notar eine Belehnung Johann von Asbecks mit dem Hof Morbeck in Legden, und er arbeitete als Sekretär seines Onkels, des Gografen zum Sandwelle Hinrich Krechting, des späteren Kanzlers der Wiedertäufer.
1535 Mundschenk des "Königs" Johann Bockelson während der Wiedertäuferherrschaft in Münster (Bruder Engelbert war Vorschneider der "0bersten Königin Divara").
Die Wiedertäufer hatten nach Eroberung der Stadt mit schwersten Strafen zu rechnen und suchten daher in weniger gefährdete Gebiete zu flüchten. Kaiser Karl V. hatte schon 1529 die bisherigen Gesetze verschärft; "wir ... wollen, das alle und yede Wydertauffer, und Wydergetaufften, Mann und Weybspersonen, verstendigs Alters von natürlichem Leben zum Todte, mit dem Feuer, Schwerdt, oder dergleychen nach Gelegenheit, der Personen, one Vorgehend der geystlichen Richter Inquisition, gericht und gepracht werden, und sollen derselben, Fürprediger, Heüptsecher, Landtlauffer unnd auffrürische, Aufwigler, des berurten Lasters des Wydertauffs, auch die darauff beharrn, und die jhenen so zum andere Male umbgefallen, hierin keins wegs begnadet [werden]..."
Seit 1537 mit seiner Familie in Gödens, in Diensten des Häuptlings Haro von Gödens, führte er das Gödenser Heuerprotokoll. "Am 8. Dezember 1537 überläßt ihm der Häuptling ... für seine Dienste eine Warf mit 6 Grasen Landes und 6 Meiermath Wiesen. Im Jahr darauf erhält er noch dazu "eyne engelsche Kledinge, 2 Par Hasen (=Strümpfe), 2 Wanboße", 1 P. Stiefel und 1 P. Schuhe.
Das Wohnhaus zu der Landstelle Cat. No. 72  ist heute noch vorhanden, es liegt an der Gödenser Straße nördlich der Ortschaft Gödens an der linken Seite ca. 200 m vor Dykhausen . Nach Wolter Schemerings Tode übernahm sein Sohn Johann, der Gerichtsverwalter von Gödens, die Stelle, er verpachtete sie seit 1606. 1619 erscheint Haitet Schemering als letzte Besitzerin [?] dieses Namens. 1636-1657 wohnte der Landrichter Dr. Dorotheus Bolmeyer auf der Stelle, die deshalb Doctors Plaats genannt wurde.
Es ist möglich, daß Wolter Schemering seine Aufnahme in Gödens der Fürsprache von Verwandten seiner Frau zu verdanken hatte. Er war in I. Ehe verheiratet mit Maria von Galen.  Diese stand in verwandtschaftlicher Beziehung zu einer Hofdame der Gräfin Anna von Ostfriesland, Anna Jüchter, die mit dem Häuptling Aepke Beninga (1566) zu Loppersum verheiratet war." .
"Mit Wolter Schemering und Hinrich Krechting kamen kurz vor der bevorstehenden Eindeichungsmaßnahme zwei führende Persönlichkeiten aus Westfalens Hauptstadt an das Schwarze Brack. Als ausgebildete Juristen übten sie hier großen Einfluß auf die Junkerfamilie und auch die Bevölkerung aus. Ihrem Wirken ist es mit Sicherheit zu verdanken, daß weitere Taufgesinnte aus Westfalen und vor allem den Niederlanden hier angesiedelt wurden, um mit ihren großen Erfahrungen beim Deichbau mitanzupacken," so urteilt einer der Mitherausgeber einer kürzlich erschienenen Jubiläumsschrift zum 450jährigen Bestehen des Fleckens Neustadtgödens . Die Häuptlingswitwe Hebrich, Schwester des Häuptlings Tido von In- und Kniphausen, leitete seit 1544 eine großangelegte Neulandgewinnung ein, wobei die Niederländer, die hier Aufnahme gefunden hatten, ihre Erfahrungen im Deichbau einbringen konnten; sie siedelten sich um den Sielhafen herum an, und diese Ansiedlung war die Keimzelle für Neustadtgödens. Wolter Schemering diente nach dem Tode Haros auch der Häuptlingswitwe Hebrich weiter als Sekretär. "Nach Hebrich regierte für zwei Jahre bis 1552 ihr junger Sohn Edo Boing. Kurz vor seinem Tode setzte er seine älteste Schwester Hyma als Erbin für die Herrlichkeit Gödens ein."  Wolter Schemering wird 1552 als "Schreiber" in diesem Testament des Häuptlings Edo Boings von Oldersum und Gödens genannt. Hyma verstarb 1557, ihre jüngere Schwester Almuth, verheiratet mit  Johann von Oldebokum, trat das Erbe an. "In den klugen Ratgebern und ehemaligen Wiedertäufern Wolter Schemering, Hinrich Krechting sowie Dr. Gerhard Westerburg, aus Köln gebürtig, dem 1. Prediger in Dykhausen, hatten Hebrich von Gödens und Johann von Oldebokum vorbildliche, erfahrene und integre Persönlichkeiten, die aufgrund ihrer Welterfahrung tatkräftig den Aufbau Neustadtgödens vorantreiben konnten. In Zusammenarbeit mit Tido von Kniphausen, dem Bruder von Hebrich, verstanden sie es, in kurzer Zeit den neuen Sielhafen nach niederländischem Vorbild aufzubauen... Die Toleranz des Hauses Gödens ermöglichte es, daß sich Reformierte, Lutheraner und Katholiken neben Mennoniten und Juden hier ansiedeln konnten. Auf engstem Raum lebten sie friedlich zusammen. Eigene Gotteshäuser zu bauen, wurde ihnen in den ersten 150 Jahren seit der Gründung jedoch verwehrt. Bei der für die Herrlichkeit Gödens allein zuständigen reformierten Kirche in Dykhausen mußten sie alle kirchlichen Amtshandlungen, wie Taufen, Eheschließungen und Begräbnisse ausführen lassen. (Mit Ausnahme der Juden). Ihre Gottesdienste durften sie nur in Privathäusern abhalten..."
Mit dem Häuptling Edo Boings von Oldersum und Gödens, Sohn des Drosten von Jever, Boing von Oldersum, verband Wolter Schemering ein vertrauensvolles Verhältnis. Edo nennt ihn seinen leven Schriver und erklärt in dem von ihm am 25.2.1552 auf der Burg Gödens aufgesetzten Testament:
"...Meine Schulde hebbe ick meinem Schriver [Wolter Schemering] toerkennen geven und begere dat die betalt werden. Ock begeren ich dat alle dat gene dat meinem leven Schriver Wolter van meiner leven Moder vor seinen treuen Dennst ist togesagt und ich ock mit miner eigen Hantschrift sulvest em vertecket [ihm zugesagt] und bestediget [versprochen] hebbe, dat dat sulvige em geholden werde tydt lanck synes Levens, und so he afflyffig wurde [stürbe] dat als dan, sy-ner Kinder einer  in sine Stede mochten angenomen werden und dat Landt umb eine tymelike Hur [gegen angemessene Heuer] gebruken und beger dat Wolter vortan bei miner lever Moder und Susteren dat beste wie bißher doen wolde..."